Grundsätze und Leitprinzipien bei Heidelberg Materials

Wir verpflichten uns zur Wahrung der Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich und der Lieferkette. Hierbei beziehen wir uns auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Als Maßstab zur Erfassung der Auswirkungen, die unsere Aktivitäten verursachen könnten, orientieren wir uns an international anerkannten Standards, insbesondere:

  • Das Internationale Abkommen über bürgerliche und politische Rechte
  • Das Internationale Abkommen über soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte 
  • Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen und eines fairen Lohns, (ii) das Recht, keiner Zwangs-, Pflicht- oder Kinderarbeit unterworfen zu werden, (iii) das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen, und (iv) das Recht auf Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz
  • Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

In allen Ländern, in denen die nationalen Gesetze, Vorschriften oder Sitten von den internationalen Menschenrechtsstandards abweichen, haben wir uns als Ziel gesetzt, die zugrunde liegenden Prinzipien zuverlässig und angemessen zu beachten. Als Mindestanforderung halten wir selbstverständlich die geltenden Gesetze und Vorschriften als Rechtsgrundlage unserer Geschäftstätigkeit ein. Auch bei unseren Aktivitäten in Ländern mit bewaffneten Konflikten handeln wir konfliktsensibel nach den Vorgaben des humanitären Völkerrechts. Als in Deutschland ansässiges Unternehmen halten wir die im Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) festgelegten Verpflichtungen ein. 

Dieses Bekenntnis ist in der, vom Vorstand der Heidelberg Materials AG verabschiedeten, Grundsatzerklärung zusammengefasst. Wir erwarten von unseren Beschäftigten und Geschäftspartnerschaften weltweit die Übereinstimmung mit den zentralen Grundsätzen und Kernzielen, die in unserer Grundsatzerklärung genannt sind.

Dr. Dominik von Achten

Menschenrechte bei Heidelberg Materials

Verantwortung und Organisation

Die Compliance-Organisation ist dem Vorstandsvorsitzenden der Heidelberg Materials AG unterstellt, an den der Director Group Legal & Compliance direkt berichtet. Die Compliance-Funktion, einschließlich des vom Vorstand ernannten Group Human Rights Officer, ist verantwortlich für die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung des Menschenrechts-Compliance-Management-Systems und für die Berichterstattung an den Vorstand über die Ergebnisse des Due-Diligence-Prozesses. Die Abteilung Environmental Social Governance (ESG) ist für die Umsetzung der Umweltaspekte des Human-Rights-Compliance-Management-Systems verantwortlich. Die ESG-Abteilung steht unter der Aufsicht des Chief Sustainability Officer, das Mitglied des Vorstandes ist.

Zur Umsetzung des Menschenrechts-Compliance-Management-Systems hat jede Landesorganisation eine zuständige Person zur Koordination von Menschenrechten auf Länderebene ernannt, die für die Überwachung des Managements der Einhaltung der Menschenrechte zuständig ist, sowie eine Person mit Expertise in Umweltthemen, die bei der Bewertung und Behandlung von Menschenrechts­auswirkungen im Zusammenhang mit Umwelt­aspekten fungiert.
 

Due-Diligence-Prozess

Wir achten auf die Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf Umwelt und Gesellschaft, übernehmen soziale und ökologische Verantwortung und minimieren damit die Risiken für unser Geschäft.

Der Due-Diligence-Prozess ist das Kernstück des Menschenrechts-Compliance-Management-Systems und dient der Bewertung menschenrechtlicher Risiken sowie der Entwicklung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Wir überwachen die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen sowie deren Dokumentation und übernehmen die Berichterstattung. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Risikobewertungen und der Bewertung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen wird der Due-Diligence-Prozess kontinuierlich verbessert und angepasst. So stellen wir sicher, dass die Risiken angemessen erkannt und behandelt werden. Weitere Informationen zum Due-Diligence-Prozess finden Sie in unserer Grundsatzerklärung.
 

Beschwerdeverfahren

Wir nehmen jeden Verdacht oder konkreten Hinweis auf einen Menschenrechts- oder Umwelt­schutz­verstoß im eigenen Geschäftsbereich oder entlang der Lieferkette ernst. Wir haben ein Fall­management-System eingerichtet, in dem alle gemeldeten Compliance-Fälle weltweit dokumentiert werden. Dies hilft uns, Menschenrechtsverletzungen zu verfolgen und unsere Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Beschwerden können über verschiedene Kanäle gemeldet werden, z. B. per E-Mail, Telefon, direkt an das Compliance-Team oder über unsere Meldeplattform SpeakUp.

Weitere Maßnahmen und Informationen

Unsere wichtigsten übergeordneten Handlungsfelder unserer Nachhaltigkeitsstrategie haben wir in den Sustainability Commitments 2030 zusammengefasst. Weiterhin liegt ein Schwerpunkt auf verantwortungsvoller Beschaffung, um sicherzustellen, dass wir gemeinsam mit unseren Lieferanten einen Beitrag zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Zukunft leisten. Weitere Maßnahmen und Richtlinien finden Sie in unserer Grundsatzerklärung.