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HeidelbergCement Group

Verantwortliche Unternehmensführung

Das Ziel guter Unternehmensführung bedeutet für uns, den Anspruch der Gewinnerzielung mit der Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens zu verbinden. Dazu gehören hervorragende unternehmerische Leistung, ökologische Kompetenz und soziale Verantwortung sowie gesetzlich und ethisch korrektes Verhalten.

Compliance
Einen hohen Stellenwert in der Führungskultur von HeidelbergCement hat unser Compliance-Programm, das in den konzernweiten Management- und Überwachungsstrukturen fest verankert ist. Zu seinen Schwerpunkten zählen neben dem Wettbewerbsrecht auch das Arbeitssicherheits- und das Umweltrecht. Besondere Anstrengungen unternehmen wir bei der Einhaltung von Antikorruptionsregeln, von Kapitalmarktregeln, von Datenschutzregeln und von Regeln zum diskriminierungsfreien Umgang mit Mitarbeitern. Elektronische Lernplattformen und Lernprogramme sowie internet- und telefonbasierte Meldesysteme unterstützen die Compliance-Verantwortlichen in den verschiedenen regionalen und funktionalen Einheiten unseres Konzerns bei der praktischen Umsetzung unseres Compliance-Programms.

In den vergangenen beiden Jahren wurden uns einzelne Fälle gemeldet, bei denen es zu Verstößen gegen unsere Compliance-Richtlinien kam. Diesen Fällen sind wir nachgegangen und haben, wo nötig, auf lokaler Ebene Maßnahmen ergriffen, um Fehlverhalten abzustellen. Die konzernweite Umsetzung des Compliance-Programms wird mithilfe eines halbjährlichen Compliance-Reportings sowie durch Regel- und Sonderprüfungen der internen Revision überwacht. Auf den Compliance-Report baut der Bericht des Vorstands an den Aufsichtsrat auf. Dessen Prüfungsausschuss hat zu klären, ob das Compliance-Programm den gesetzlichen Anforderungen sowie anerkannten „Best Practices" genügt.

Relevante laufende Verfahren im Kartellrecht
In dem 2002 eingeleiteten Kartellverfahren gegen Unternehmen der deutschen Zementindustrie wegen langjähriger verbotener Marktabsprachen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im Juni 2009 gegen die HeidelbergCement AG ein Bußgeld in Höhe von rund 170 Mio EUR verhängt. Dagegen haben wir Rechts-beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Darüber ist bislang (Stand: 30. April 2011) ebenso noch nicht entschieden wie über eine in diesem Zusammenhang von der belgischen Gesellschaft Cartel Damage Claims SA vor dem Landgericht Düsseldorf erhobene Schadenersatzklage. HeidelbergCement sieht auch nach der Bußgeld-Entscheidung des OLG Düsseldorf weiterhin Chancen, sich erfolgreich gegen die Schadenersatzklage zu verteidigen.

Im November 2008 wurde HeidelbergCement durch Nachprüfungen der EU-Kommission an Standorten in Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Großbritannien mit weiteren Kartellvorwürfen konfrontiert. Eigene Überprüfungen des Sachverhalts durch HeidelbergCement und externe Rechtsanwälte haben die vorgeworfenen Kartellverstöße nicht bestätigt. Im Dezember 2010 hat die EU-Kommission HeidelbergCement sowie andere europäische und internationale Zementhersteller benachrichtigt, dass sie in diesem Zusammenhang Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das EU-Wettbewerbsrecht in einigen Ländern des EWR eingeleitet hat. Dies bedeutet jedoch nach Aussage der EU-Kommission nicht, dass ihr schlüssige Beweise für Zuwiderhandlungen vorliegen.

Diese und weitere Verfahren veranlassen uns, die intensiven internen Vorkehrungen zur Vermeidung von Kartellverstößen ständig zu prüfen und fortzuentwickeln. Dazu ist unser kartellrechtliches Compliance-System im Jahre 2010 von einem renommierten externen kartellrechtlichen Spezialisten überprüft worden. Er kam zu dem Ergebnis, dass es alle wesentlichen Elemente eines ordnungsgemäßen und wirksamen kartellrechtlichen Compliance-Systems enthält und den derzeitigen Standards anderer Unternehmen vergleichbarer Größe und Branche entspricht.
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