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HeidelbergCement Group
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Flächennutzung und biologische Vielfalt

Voraussetzung für die Erschließung abbauwürdiger Lagerstätten ist für HeidelbergCement, dass sich der Abbau nicht nur wirtschaftlich, sondern auch umweltverträglich durchführen lässt. Steinbrüche und Kiesgruben verwandeln die existierende Landschaft in eine völlig neue Kulturlandschaft. Der Eingriff zerstört lokal Lebensräume und verändert die Morphologie der Landschaft. Da Tiere den Veränderungen meist kurzfristig ausweichen können, Pflanzen aber nicht, legen wir eine besondere Sorgfalt auf den Umgang mit den abzutragenden Oberböden. Denn die dort gelagerten Pflanzensamen, Knollen und Wurzeln sind ein vitales Archiv der pflanzlichen Vielfalt im Gebiet.

Wir müssen realisierbare Antworten finden, um die Eingriffe zu minimieren und ihre Folgen auszugleichen. Vor der Erschließung eines neuen Steinbruchs oder der Erweiterung einer bestehenden Abbaustätte führen wir deshalb ein aufwändiges Genehmigungsverfahren durch. Dazu gehören eine Umweltverträglichkeitsprüfung und – falls der Abbau in besonders artenreichen Regionen erfolgt – spezielle Biodiversitätsuntersuchungen, etwa die FFH-Verträglichkeitsprüfung in Europa. Hierbei werden auch Ausgleichsmaßnahmen, wie etwa Aufforstungen oder die Förderung von Naturschutzprojekten, festgelegt.

Biodiversitätsmanagement an unseren Abbaustätten
Rekultivierungspläne sind heute ein fester Bestandteil der Genehmigungsverfahren. Sie legen die Ziele und den Zeitplan für die Wiedereingliederung der Abbaustätte in die Landschaft fest. Schon während des Abbaus, der in Absprache mit der genehmigenden Behörde und den umgebenden Kommunen erfolgt, renaturieren und rekultivieren wir die bereits wieder aus der Nutzung genommenen Areale. Dabei liegt unser Schwerpunkt auf der Förderung der biologischen Vielfalt bei allen Formen der Folgenutzung – Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Naturschutz. Die fachgerechte Renaturierung führt so zu einem echten Mehrwert für den Natur- und Artenschutz.

Seit 2011 erheben wir konzernweit Biodiversitäts-Indikatoren. Damit ist das Thema in unser Umweltmanagementsystem integriert. Mindestens 50 % aller Abbaustätten in Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt werden bis 2020 individuell entwickelte Pflege- und Entwicklungspläne erhalten. Derzeit sind in einem Pilotprojekt bereits über 110 Pläne erarbeitet worden. Im Jahr 2011 werden wir eine Arbeitsanleitung entwickeln, um die Umsetzung vor Ort zu erleichtern. 

Konzernrichtlinie zur Förderung der biologischen Vielfalt
Um die biologische Vielfalt in unseren Abbaustätten gezielt zu fördern, haben wir eine entsprechende Richtlinie implementiert. Diese Richtlinie definiert erstmals einheitliche Standards für Rekultivierung und Renaturierung. Die Richtlinie ist bereits an unseren Standorten in Europa gültig und wird derzeit als Handbuch auch in der Region Asien-Pazifik eingeführt.
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