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HeidelbergCement Group

Corporate Governance

Die Führungs- und Überwachungsstrukturen bei HeidelbergCement entsprechen den aktienrechtlichen Vorschriften in Deutschland, der Unternehmenssatzung, den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie – mit wenigen Ausnahmen (siehe Entsprechenserklärung) – dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Die Hauptversammlung 2006 hat gemäß § 286 Abs. 5, § 314 Abs. 2 S. 2 HGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Gesellschaft von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Vergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds freizustellen.

Die Erklärung bezieht sich für den Berichtszeitraum seit dem 8./10. Februar 2011 (Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) auf die am 2. Juli 2010 bekanntgemachte Kodexfassung vom 26. Mai 2010. mehr ›
Der Verhaltenskodex beschreibt unsere Wertvorstellungen, die hohem ethischen und rechtlichen Standard entsprechen und für sämtliche Geschäftsaktivitäten gelten. mehr ›
Sie finden hier die Satzung der HeidelbergCement AG in der geänderten Fassung aufgrund der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 3. Mai 2012. mehr ›
Hier finden Sie den Vergütungsbericht aus dem Geschäftsbericht 2011. mehr ›
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