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HeidelbergCement Group

Corporate Governance

Die Führungs- und Überwachungsstrukturen bei HeidelbergCement entsprechen den aktienrechtlichen Vorschriften in Deutschland, der Unternehmenssatzung, den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie – mit wenigen Ausnahmen (siehe Entsprechenserklärung) – dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Die Hauptversammlung 2006 hat gemäß § 286 Abs. 5, § 314 Abs. 2 S. 2 HGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Gesellschaft von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Vergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds freizustellen.

Die Erklärung bezieht sich für den Zeitraum vom 17. März 2010 (Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) bis zum 2. Juli 2010 auf die am 5. August 2009 im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemachte Kodexfassung vom 18. Juni 2009. Für den Zeitraum seit dem 3. Juli 2010 bezieht sie sich auf die am 2. Juli 2010 bekanntgemachte Kodexfassung vom 26. Mai 2010. mehr ›
Der Verhaltenskodex beschreibt unsere Wertvorstellungen, die hohem ethischen und rechtlichen Standard entsprechen und für sämtliche Geschäftsaktivitäten gelten. mehr ›
Sie finden hier die Satzung der HeidelbergCement AG in der geänderten Fassung aufgrund der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 6. Mai 2010. mehr ›
Hier finden Sie den Vergütungsbericht aus dem Geschäftsbericht 2010. mehr ›
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