Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Mitteilungen über Eigengeschäfte von Führungskräften

Untenstehend finden Sie die meldepflichtigen Transaktionen von Führungskräften der HeidelbergCement AG und deren nahestehenden Personen mit den gesetzlich geforderten Angaben (vor dem 3. Juli 2016 gemäß § 15a Wertpapier­handels­gesetz, ab dem 3. Juli 2016 gemäß Art. 19 Markt­missbrauchs­verordnung).

2022