Tresorbeton
Tresorbeton soll naturgemäß einem Einbruchsversuch den größtmöglichen Widerstand bieten.
Als Teil der Gesamtkonstruktion soll der Beton über eine hohe Festigkeit verfügen.
Die Richtlinie “Anforderungen an Wertschutzräume in Massivbauart und/oder aus Modulbauweise“, Ausgabe September 2002 ( Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e. V.) regelt die Anforderungen hinsichtlich der Inhaltsstoffe und Zusammensetzung von Beton für Tresoranlagen.
Eine wesentliche Abweichung von den Forderungen der Betonnormen DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 liegt im Standard-Prüfalter der Druckfestigkeitsprüfung.
Hier wird, wegen der Bauteildicke, der verwendeten Materialien und der zu erreichenden Festigkeit von min. 60 N/mm² ein Prüfalter von 180 Tagen vereinbart.
Sonstige Konstruktionsdetails, wie Bewehrungsanordnung usw. können der Richtlinie entnommen werden.