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HeidelbergCement in Deutschland

Tresorbeton

Tresorbeton soll naturgemäß einem Einbruchsversuch den größtmöglichen Widerstand bieten.

Als Teil der Gesamtkonstruktion soll der Beton über eine hohe Festigkeit verfügen.
Die Richtlinie “Anforderungen an Wertschutzräume in Massivbauart und/oder aus Modulbauweise“, Ausgabe September 2002 ( Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e. V.) regelt die Anforderungen hinsichtlich der Inhaltsstoffe und Zusammensetzung von Beton für Tresoranlagen.

Eine wesentliche Abweichung von den Forderungen der Betonnormen DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 liegt im Standard-Prüfalter der Druckfestigkeitsprüfung.
Hier wird, wegen der Bauteildicke, der verwendeten Materialien und der zu erreichenden Festigkeit von min. 60 N/mm² ein Prüfalter von 180 Tagen vereinbart.

Sonstige Konstruktionsdetails, wie Bewehrungsanordnung usw. können der Richtlinie entnommen werden.
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