Zemente müssen raumbeständig sein. Sie gelten als raumbeständig, wenn sie ein Dehnungsmaß von 10 mm, bestimmt im Le-Chatelier-Ring (DIN EN 196-3), nicht überschreiten. Für SE- Zemente nach DIN 1164-11 wird die Raumbeständigkeit mit dem Kochversuch nach DIN EN 196-3 bestimmt.