Mit Erscheinen der Richtlinie des DAfStb, „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ -(WU-Richtlinie) - wurde die WU-Bauweise endgültig etabliert. Zusätzlich wurden neue Möglichkeiten erschlossen. Auf Basis der WU-Richtlinie und DIN 1045 (07-2001) können alle Anforderungen an die Dichtigkeit eines Bauwerks, resp. an Bauteile, erfüllt werden. Die Palette reicht von der Verwendung des Betons als Baustoff – Beton mit hohem Wassereindringwiderstand – über Lösungen mit WU-Stahlfaserbeton, einer Kombination von Stahlfasern mit schlaffer Bewehrung, über den Einsatz von Elementwänden und Fertigteilen bis hin zur klassischen Weißen Wanne und Weißen Decke.
In jedem Fall ist es hierbei notwendig, die Randbedingungen aus dem Baugrund und der Nutzung des Bauwerks entsprechend zu berücksichtigen. Ein Baugrundgutachten mit fundierten Angaben darf nicht fehlen. Besteht bezüglich der Grundwassersituation keine Klarheit, sollte stets eine “Weiße Wanne 1 A“ (Beanspruchungsklasse 1 = drückendes Wasser; Nutzungsklasse A = keinerlei Durchtritt von flüssigem Wasser) der Standard sein, um wirklich alle Anforderungen sicher und ohne Kompromisse erfüllen zu können.
In Bezug auf die Dichtigkeit von WU-Konstruktionen liegt ein zusätzliches Positionspapier des DAfStb vor, welches keine Zweifel an der dauerhaften Dichtigkeit von solchen Bauwerken mehr lässt.
Voraussetzungen
- ein in seiner Zusammensetzung optimierter Beton, der sich im Produkt Permacrete® als Transportbeton mit sehr hohem Wassereindringwiderstand wieder findet (Wassereindringtiefe von nicht mehr als 30 mm)
- eine bis ins Detail durchdachte Konstruktion nebst Fugenüberbrückungsmaßnahmen und Einbauteilen (Leistungen von regionalen Abdichtungsfirmen)