Ein Mann hält ein Mobiltelefon ans Ohr

Corporate Governance

Die Führungs- und Überwachungsstrukturen bei Heidelberg Materials entsprechen den aktienrechtlichen Vorschriften in Deutschland, der Unternehmenssatzung, den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie dem
Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Grundsätze/Leitlinien unserer nachhaltigen Unternehmensführung 

Governance und Compliance

Weitere Informationen

Menschenrechte

Satzung

Satzung der Heidelberg Materials AG in der geänderten Fassung aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 21. Februar 2024.

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex beschreibt unsere Wertvorstellungen, die hohem ethischen und rechtlichen Standard entsprechen und für sämtliche Geschäftsaktivitäten gelten.

Verhaltenskodex

PDF, 1.28 MB

Lieferanten-Verhaltenskodex

Verantwortungsbewusste Beschaffung und ein nachhaltiges Verhalten unserer Lieferanten sind Bestandteil unserer Sustainability Commitments 2030.

Vergütungsbericht

Den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG inklusive des zugehörigen Vermerks des Abschlussprüfers finden Sie hier.

Vorjahr

Vergütungssystem des Vorstands

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Heidelberg Materials AG wurde gemäß § 120a Abs. 1 AktG am 6. Mai 2021 durch die Haupt­­versammlung mit einer Mehrheit von 92,21 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Heidelberg Materials AG wurde gemäß § 113 Abs. 3 AktG am 11. Mai 2023 durch die Haupt­versammlung mit einer Mehrheit von 99,80 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Geschäftsordnung für den Vorstand

Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt in Verbindung mit dem Geschäftsverteilungsplan die Arbeit des Vorstands, insbesondere die Ressortzuständigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderlichen Beschlussmehrheiten.

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat

Die Geschäftsordnung regelt die Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Aufsichtsrats nach Gesetz und Satzung. Sie hat die Aufgabe, den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Rechte und Pflichten aufzuzeigen, die Zuständigkeiten abzugrenzen und die Zusammenarbeit der Verwaltungsorgane untereinander sowie mit den Mitgliedern zu erleichtern.

Kompetenzprofil Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung der Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) und von § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB (Diversitätskonzept) die konkreten Ziele für seine Zusammensetzung sowie ein Kompetenzprofil für das Gesamt­­gremium beschlossen und diese zuletzt durch Beschluss vom 23. März 2022 angepasst.