Ad hoc: HeidelbergCement AG erwirbt 45 % der Aktien an der Italcementi S.p.A.

Die HeidelbergCement AG, Deutschland, ist heute mit der Italmobiliare S.p.A. einen Kaufvertrag über deren rund 45-prozentigen Aktienbesitz an der in Mailand (Italien) börsennotierten Italcementi S.p.A., Italien, eingegangen (der „Aktienkaufvertrag“). Der Erwerbspreis beträgt (vorbehaltlich vertraglicher Kaufpreisreduzierungen) € 10,60 pro Italcementi-Aktie und somit insgesamt rund € 1,67 Mrd. Italmobiliare S.p.A. wird für einen Teil des Kaufpreises mindestens 7,75 Millionen und höchstens 10,5 Millionen neue Stückaktien der HeidelbergCement AG aus einer noch durchzuführenden Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erwerben und danach mit mindestens 3,96 % und höchstens 5,29 % am erhöhten Grundkapital der HeidelbergCement AG beteiligt sein.

Der Vollzug des Aktienkaufvertrags steht unter anderem unter der Bedingung der Freigabe der Transaktion durch die Wettbewerbsbehörden insbesondere in Europa und in den USA und wird für 2016 erwartet. Im Falle des Vollzugs des Aktienkaufvertrags wird die HeidelbergCement AG oder eine ihrer Beteiligungsgesellschaften allen übrigen Italcementi-Aktionären ein öffentliches Pflichtangebot (Barangebot) unter italienischem Recht zum Erwerb ihrer Aktien zu dem nach anwendbarem Recht vorgesehenen Preis unterbreiten (das „Pflichtangebot“), der sich Stand heute voraussichtlich auf € 10,60 belaufen wird. Sollte sich der bei Vollzug des Aktienkaufvertrags pro Aktie gezahlte Preis durch gewisse im Aktienkaufvertrag vorgesehene Preisanpassungsmechanismen reduzieren, würde sich voraussichtlich auch der im Rahmen des Pflichtangebots zu zahlende Preis entsprechend reduzieren.

Die Finanzierung des Erwerbs ist durch eine Brückenfinanzierung über € 4,4 Mrd., die von einem Bankenkonsortium zur Verfügung gestellt wird, gesichert. Die Brückenfinanzierung soll durch die Ausgabe von Anleihen, sowie durch Verwendung des operativen Cashflows und von Erlösen aus Portfoliobereinigungen abgelöst werden.

HeidelbergCement AG

Der Vorstand


Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG


Wichtiger Hinweis
 

Diese Bekanntmachung wurde lediglich vorgenommen, um den gesetzlichen Mitteilungspflichten der HeidelbergCement AG nach § 15 Abs. 1 WpHG nachzukommen. Das Pflichtangebot wird nur durchgeführt, wenn der Aktienkaufvertrag vollzogen wird. In diesem Fall würden die Bedingungen und weitere das Pflichtangebot betreffende Bestimmungen (nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Consob) in der betreffenden Angebotsunterlage mitgeteilt.

Bestimmte in dieser Bekanntmachung enthaltene Aussagen über den Erwerb der Aktien an der Italcementi S.p.A nach Maßgabe des Aktienkaufvertrags und des Pflichtangebots stellen „zukunftsgerichtete Aussagen“ dar. Diese Aussagen spiegeln die gegenwärtigen Erwartungen des Vorstands hinsichtlich zukünftiger Ereignisse wider und haben ausschließlich zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung Gültigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten erhebliche Risiken und Unsicherheiten, sollten nicht als Zusicherung einer künftigen Entwicklung verstanden werden und treffen nicht zwangsläufig richtige Aussagen darüber, ob oder wann bestimmte Ereignisse eintreten werden. Die tatsächliche Entwicklung kann erheblich von der in diesen Aussagen ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck gebrachten Entwicklung abweichen. Diese Aussagen basieren auf Annahmen, die sich als zutreffend oder auch als falsch herausstellen können. Diese Bekanntmachung stellt in keiner Rechtsordnung ein Angebot zum Verkauf oder ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.

Christoph Beumelburg

Christoph Beumelburg

Konzernsprecher, Director Group Communication & Investor Relations

Heidelberg Materials AG Berliner Straße 6
69120 Heidelberg
Deutschland